Presseclub Brüssel
Rede bei der Präsentation der Studie
"The decline of Europe" or "Crisis of liberal values"
von Public Union "For Human Rights" am 21.01.2013
Rede bei der Präsentation der Studie
"The decline of Europe" or "Crisis of liberal values"
von Public Union "For Human Rights" am 21.01.2013
Meine Damen und Herren,
eigentlich dürfte ich zu dem Thema „Die Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Deutschland“ gar nichts zu sagen haben, steht doch in unserem Grundgesetz Artikel 8:
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Diese Beschränkungen sind im Versammlungsgesetz festgelegt und betreffen ausschließlich Waffen, Uniformen, menschenverachtende Inhalte und die öffentliche Sicherheit und Ordnung. An keiner Stelle ist dort die Meinungsfreiheit oder Versammlungsfreiheit generell untersagt.
Bei einer solchen Rechtslage ist es natürlich für unsere Volksvertreter und auch für die Medien leicht mit dem Finger beispielsweise auf irgendwelche schwarzafrikanische Despoten zu zeigen und die Etablierung einer Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu fordern.
Leicht außer Acht gerät dann die Tatsache, dass es seit vielen Jahren in Deutschland gängige Praxis ist dieses Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Belieben zu knebeln und auszuhebeln. Oft geschieht dieses still und leise ohne eine mediale Berichterstattung. Anhand der Mitte Mai 2012 in Frankfurt vollzogenen, in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands beispiellosen Verbotsorgie möchte ich einige Realitäten deutlich herausarbeiten.
Vom 16. bis zum 20. Mai letzten Jahres wurden in Frankfurt mehrere Quadratkilometer der Innenstadt komplett abgesperrt und quasi ganz Frankfurt zu einer „Versammlungsfreien-Zone“ erklärt. Es entstand der Eindruck den Vorabend eines angekündigten Bürgerkriegs zu erleben.
An diesen Tagen wurden etwa 20 politische Versammlungen verboten, von denen ich gleich vier Beispiele näher beleuchten möchte. In diesem Zusammenhang gab es außerdem einige hundert prophylaktische Stadtverbote, die schon an jenem Wochenende vom Gericht als rechtswidrig gebrandmarkt wurden.
Trotzdem gab es in diesem Zeitraum noch einmal weit über tausend Aufenthaltsverbote, zu denen immer noch Strafbefehle verschickt werden. Ich spreche hier sehr bewusst von einem Stadtverbot und nicht von einem Platzverweis, da den Betroffenen der Aufenthalt in einem etwa 20 Quadratkilometer großen Bereich für ein ganzes Wochenende verboten wurde. Durch willkürliche Polizeimaßnahmen wurden auch anreisende Busse auf Autobahnen festgehalten oder innerhalb des Stadtgebietes Zelte und Schlafsäcke von Passanten konfisziert. Weder von den mehr als fadenscheinigen Begründungen für diese Maßnahmen, beispielsweise „Antikapitalismus“, noch von den teils illegalen Überwachungsmaßnahmen soll hier weiter die Rede sein, ich komme lieber gleich zu den grade erwähnten Beispielen.
Verboten wurde eine Kundgebung der Europäischen Occupy Zentralbank mit maximal 20 Teilnehmern unter Hinweis auf die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Vor Gericht verbreiteten die zuständigen Behördenvertreter einhellig ein lügenhaftes Bedrohungsszenario von bis zu 40.000, teils gewaltbereiten Demonstranten in der Stadt. Das Gericht akzeptierte in diesem Eilverfahren diese fadenscheinige Argumentation, obwohl zur fraglichen Zeit keine andere Kundgebung in Frankfurt angemeldet war. Bei einer im Nachgang erfolgten Strafanzeige gegen den Ordnungsdezernenten der Stadt Frankfurt wegen Amtsmissbrauch weigerte sich die zuständige Staatsanwaltschaft ohne jede tatsächliche Sachprüfung hier ein Verfahren zu eröffnen. Das erweckt den Eindruck totalitärer Verhältnisse.
Verboten wurde eine Mahnwache der Ordensleute für den Frieden, die seit 22 Jahren friedlich ihren Protest vor die „Deutsche Bank“ tragen. Was sind das für Behörden die es wagen Glaubensbrüdern das protestieren zu verbieten? Weder die katholische noch die evangelische Kirche hat diese Tatsache bisher öffentlich verurteilt.
Verboten wurde eine Mahnwache mit Kranzniederlegung für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus. Angekündigt waren 30 Teilnehmer. Das Gericht verfügte in der ersten Instanz, dass diese Mahnwache zwar zulässig sei, aber die Identität aller Versammlungsteilnehmer vorher der Behörde zu melden seien. Und ich dachte immer die Opfer des Nationalsozialismus verdienen gerade in Deutschland besondere Beachtung. Auch der Zentralrat der Juden ließ diese Tatsache bislang unkommentiert.
Verboten wurde eine Kundgebung vom „Komitee für Grundrechte und Demokratie“ auf dem besonders geschichtsträchtigen Paulsplatz. Dort in der Paulskirche war der Ort der ersten deutschen Nationalversammlung, der Geburtsstunde unserer Demokratie. Eine größere Missachtung der Werte unseres Grundgesetzes ist für mich nur schwer denkbar. Monate später im gerichtlichen Hauptverfahren wurde das Verbot als rechtswidrig anerkannt. Nicht etwa auf unser Grundgesetz Artikel 8, sondern nur auf die mangelnde Verhandlungsbereitschaft der Stadt bezog sich die Urteilsbegründung. Ich finde es beschämend für unser Rechtssystem, dass auch die Richter hier keine klaren Worte finden konnten. Weder unsere Bundesregierung noch das EU-Parlament haben bis Heute diese Tatsache öffentlich angeprangert.
Diese stillschweigende Ignoranz der gerade angesprochenen Akteure impliziert zumindest eine passive Akzeptanz wenn nicht sogar eine aktive Unterstützung zur Aushebelung der Versammlungsfreiheit in Deutschland.
Das Problem der Meinungsunterdrückung ist noch weitaus größer als es hier zunächst schon den Anschein haben mag. Denn, meine Damen und Herren wie schon ein altes indianisches Sprichwort ganz richtig sagt: „Wer ein Problem sieht und nichts zu seiner Behebung beiträgt, der ist ein Teil des Problems“.
Durch das Stillschweigen dieser und anderer in der Öffentlichkeit wahrgenommener Stimmen wird der Zustand dieser Problematik nicht nur zementiert, sondern auch noch weiter verschärft. Wohin das führt verdeutlicht folgendes Beispiel:
Wenn Sie heute in Frankfurt eine Dauer-Mahnwache anmelden, so erhalten Sie, falls diese Mahnwache nicht sofort verboten wird, sehr kurzfristig vom Ordnungsamt zumindest eine dicke Auflagenverfügung. Neben der Androhung von hohen Zwangsgeldern bei Zuwiderhandlungen ist auch grundsätzlich der „sofortige Vollzug“ angeordnet, das heißt das eingelegte Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung haben. Ein so repressives Standardverhalten unserer Behörden war von den Müttern und Vätern unseres Grundgesetzes sicher nicht beabsichtigt.
Wenn Sie dann diese Auflagen studieren, um zu sehen was Sie denn alles nicht dürfen, so wundern Sie sich nicht, wenn Sie unter anderem auf folgende Einschränkungen stoßen:
Ich kann Ihnen versichern, dass ich all diese Auflagen persönlich in mehreren Verfügungen gelesen habe. Vermutlich hindert nur eine, wenn auch nicht stattfindende, so doch gesetzlich vorgeschriebene Einzelfallprüfung die Stadtverwaltung daran, solche Einschränkungen als vorgefertigtes Merkblatt vorrätig zu halten.
Bedenken Sie, dass wenn Sie denn schon demonstrieren wollen und es Ihnen nicht verboten wird, Sie doch zumindest die Risikobereitschaft mitbringen müssen, je nach Jahreszeit durch Hitzschlag oder Frostbeulen körperliche Schäden zu erleiden. Diese Sichtweise von Ämtern ist leider nicht auf Frankfurt begrenzt, sondern hat inzwischen leider eine bundesweite Tendenz, wenngleich sie zum Glück auch noch nicht überall Einzug gehalten hat.
Ich frage Sie: „Sieht so die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in einer Demokratie aus?“
Wir alle, die Menschen die diese Rede hören, Sie und ich, dürfen nicht locker lassen diesen Problemen bei jeder Gelegenheit eine größtmögliche Öffentlichkeit zu verschaffen. Wenn wir, die noch reden dürfen, aufhören unsere Stimme zum Protest zu erheben, dann verhindern wir, dass die, die heute aus Angst schweigen müssen jemals eine Stimme bekommen. Wenn wir das tun, dann werden wir ein Teil des Problems. Lassen wir es nicht dazu kommen!
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit
eigentlich dürfte ich zu dem Thema „Die Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Deutschland“ gar nichts zu sagen haben, steht doch in unserem Grundgesetz Artikel 8:
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Diese Beschränkungen sind im Versammlungsgesetz festgelegt und betreffen ausschließlich Waffen, Uniformen, menschenverachtende Inhalte und die öffentliche Sicherheit und Ordnung. An keiner Stelle ist dort die Meinungsfreiheit oder Versammlungsfreiheit generell untersagt.
Bei einer solchen Rechtslage ist es natürlich für unsere Volksvertreter und auch für die Medien leicht mit dem Finger beispielsweise auf irgendwelche schwarzafrikanische Despoten zu zeigen und die Etablierung einer Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu fordern.
Leicht außer Acht gerät dann die Tatsache, dass es seit vielen Jahren in Deutschland gängige Praxis ist dieses Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Belieben zu knebeln und auszuhebeln. Oft geschieht dieses still und leise ohne eine mediale Berichterstattung. Anhand der Mitte Mai 2012 in Frankfurt vollzogenen, in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands beispiellosen Verbotsorgie möchte ich einige Realitäten deutlich herausarbeiten.
Vom 16. bis zum 20. Mai letzten Jahres wurden in Frankfurt mehrere Quadratkilometer der Innenstadt komplett abgesperrt und quasi ganz Frankfurt zu einer „Versammlungsfreien-Zone“ erklärt. Es entstand der Eindruck den Vorabend eines angekündigten Bürgerkriegs zu erleben.
An diesen Tagen wurden etwa 20 politische Versammlungen verboten, von denen ich gleich vier Beispiele näher beleuchten möchte. In diesem Zusammenhang gab es außerdem einige hundert prophylaktische Stadtverbote, die schon an jenem Wochenende vom Gericht als rechtswidrig gebrandmarkt wurden.
Trotzdem gab es in diesem Zeitraum noch einmal weit über tausend Aufenthaltsverbote, zu denen immer noch Strafbefehle verschickt werden. Ich spreche hier sehr bewusst von einem Stadtverbot und nicht von einem Platzverweis, da den Betroffenen der Aufenthalt in einem etwa 20 Quadratkilometer großen Bereich für ein ganzes Wochenende verboten wurde. Durch willkürliche Polizeimaßnahmen wurden auch anreisende Busse auf Autobahnen festgehalten oder innerhalb des Stadtgebietes Zelte und Schlafsäcke von Passanten konfisziert. Weder von den mehr als fadenscheinigen Begründungen für diese Maßnahmen, beispielsweise „Antikapitalismus“, noch von den teils illegalen Überwachungsmaßnahmen soll hier weiter die Rede sein, ich komme lieber gleich zu den grade erwähnten Beispielen.
Verboten wurde eine Kundgebung der Europäischen Occupy Zentralbank mit maximal 20 Teilnehmern unter Hinweis auf die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Vor Gericht verbreiteten die zuständigen Behördenvertreter einhellig ein lügenhaftes Bedrohungsszenario von bis zu 40.000, teils gewaltbereiten Demonstranten in der Stadt. Das Gericht akzeptierte in diesem Eilverfahren diese fadenscheinige Argumentation, obwohl zur fraglichen Zeit keine andere Kundgebung in Frankfurt angemeldet war. Bei einer im Nachgang erfolgten Strafanzeige gegen den Ordnungsdezernenten der Stadt Frankfurt wegen Amtsmissbrauch weigerte sich die zuständige Staatsanwaltschaft ohne jede tatsächliche Sachprüfung hier ein Verfahren zu eröffnen. Das erweckt den Eindruck totalitärer Verhältnisse.
Verboten wurde eine Mahnwache der Ordensleute für den Frieden, die seit 22 Jahren friedlich ihren Protest vor die „Deutsche Bank“ tragen. Was sind das für Behörden die es wagen Glaubensbrüdern das protestieren zu verbieten? Weder die katholische noch die evangelische Kirche hat diese Tatsache bisher öffentlich verurteilt.
Verboten wurde eine Mahnwache mit Kranzniederlegung für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus. Angekündigt waren 30 Teilnehmer. Das Gericht verfügte in der ersten Instanz, dass diese Mahnwache zwar zulässig sei, aber die Identität aller Versammlungsteilnehmer vorher der Behörde zu melden seien. Und ich dachte immer die Opfer des Nationalsozialismus verdienen gerade in Deutschland besondere Beachtung. Auch der Zentralrat der Juden ließ diese Tatsache bislang unkommentiert.
Verboten wurde eine Kundgebung vom „Komitee für Grundrechte und Demokratie“ auf dem besonders geschichtsträchtigen Paulsplatz. Dort in der Paulskirche war der Ort der ersten deutschen Nationalversammlung, der Geburtsstunde unserer Demokratie. Eine größere Missachtung der Werte unseres Grundgesetzes ist für mich nur schwer denkbar. Monate später im gerichtlichen Hauptverfahren wurde das Verbot als rechtswidrig anerkannt. Nicht etwa auf unser Grundgesetz Artikel 8, sondern nur auf die mangelnde Verhandlungsbereitschaft der Stadt bezog sich die Urteilsbegründung. Ich finde es beschämend für unser Rechtssystem, dass auch die Richter hier keine klaren Worte finden konnten. Weder unsere Bundesregierung noch das EU-Parlament haben bis Heute diese Tatsache öffentlich angeprangert.
Diese stillschweigende Ignoranz der gerade angesprochenen Akteure impliziert zumindest eine passive Akzeptanz wenn nicht sogar eine aktive Unterstützung zur Aushebelung der Versammlungsfreiheit in Deutschland.
Das Problem der Meinungsunterdrückung ist noch weitaus größer als es hier zunächst schon den Anschein haben mag. Denn, meine Damen und Herren wie schon ein altes indianisches Sprichwort ganz richtig sagt: „Wer ein Problem sieht und nichts zu seiner Behebung beiträgt, der ist ein Teil des Problems“.
Durch das Stillschweigen dieser und anderer in der Öffentlichkeit wahrgenommener Stimmen wird der Zustand dieser Problematik nicht nur zementiert, sondern auch noch weiter verschärft. Wohin das führt verdeutlicht folgendes Beispiel:
Wenn Sie heute in Frankfurt eine Dauer-Mahnwache anmelden, so erhalten Sie, falls diese Mahnwache nicht sofort verboten wird, sehr kurzfristig vom Ordnungsamt zumindest eine dicke Auflagenverfügung. Neben der Androhung von hohen Zwangsgeldern bei Zuwiderhandlungen ist auch grundsätzlich der „sofortige Vollzug“ angeordnet, das heißt das eingelegte Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung haben. Ein so repressives Standardverhalten unserer Behörden war von den Müttern und Vätern unseres Grundgesetzes sicher nicht beabsichtigt.
Wenn Sie dann diese Auflagen studieren, um zu sehen was Sie denn alles nicht dürfen, so wundern Sie sich nicht, wenn Sie unter anderem auf folgende Einschränkungen stoßen:
- Die Fläche der Mahnwache wird auf 6 Quadratmeter begrenzt.
- Zelte dürfen nicht aufgestellt werden, da sie kein Versammlungsmittel sind.
- Das Aufrechterhalten der Mahnwache ist in der Zeit von 0:00 Uhr bis 6:00 Uhr nicht gestattet. Alle mitgebrachten Gegenstände sind in dieser Zeit vom Versammlungsort zu entfernen.
- Das Übernachten ist auf der Versammlungsfläche generell untersagt.
- Das Aufrichten von Überdachungen zum Schutz vor der Witterung ist verboten.
Ich kann Ihnen versichern, dass ich all diese Auflagen persönlich in mehreren Verfügungen gelesen habe. Vermutlich hindert nur eine, wenn auch nicht stattfindende, so doch gesetzlich vorgeschriebene Einzelfallprüfung die Stadtverwaltung daran, solche Einschränkungen als vorgefertigtes Merkblatt vorrätig zu halten.
Bedenken Sie, dass wenn Sie denn schon demonstrieren wollen und es Ihnen nicht verboten wird, Sie doch zumindest die Risikobereitschaft mitbringen müssen, je nach Jahreszeit durch Hitzschlag oder Frostbeulen körperliche Schäden zu erleiden. Diese Sichtweise von Ämtern ist leider nicht auf Frankfurt begrenzt, sondern hat inzwischen leider eine bundesweite Tendenz, wenngleich sie zum Glück auch noch nicht überall Einzug gehalten hat.
Ich frage Sie: „Sieht so die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in einer Demokratie aus?“
Wir alle, die Menschen die diese Rede hören, Sie und ich, dürfen nicht locker lassen diesen Problemen bei jeder Gelegenheit eine größtmögliche Öffentlichkeit zu verschaffen. Wenn wir, die noch reden dürfen, aufhören unsere Stimme zum Protest zu erheben, dann verhindern wir, dass die, die heute aus Angst schweigen müssen jemals eine Stimme bekommen. Wenn wir das tun, dann werden wir ein Teil des Problems. Lassen wir es nicht dazu kommen!
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit