G7 Proteste: Polizei nötigt Journalisten zu
Betätigungsverzicht
Pressemitteilung vom 07. Juni 2015
* Preesefreiheit gilt nicht bei G7 Protesten!
* Arbeitswerkzeug von Journalisten beschlagnahmt.
* Polizei droht mit Haft bei erneuter Arbeitsaufnahme.
Gäbe es nicht die Pressemitteilung des Ermittlungsausschusses vom 06.06.2015 (https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=451638845012269&id=334015116774643) wäre die folgende Begebenheit fast nicht zu glauben.
Am 06.07.2015 gegen 11:30 Uhr wurde ich von einem Trupp (8 - 10) polizeilicher Einsatzkräfte in voller Kampfmontur in einem Restaurant in Bahnhofsnähe sitzend verhaftet. Grund war eine Anzeige aufgrund meiner journalistischen Tätigkeit.
Bei den Protesten gegen den G7 Gipfel war ich aus 3 Gründen in Garmisch-Partenkirchen vor Ort.
Unter ausdrücklichem Protest aber ohne Gegenwehr wurden mir dort durch 4 Beamte Fingerabdrücke abgenommen und es wurden Bilder angefertigt, sowie Größe, Gewicht und besondere Merkmale aufgelisted. Die Beamten begründeten die ausführliche erkennungsdienstliche Behandlung mit der Aussage, dass ich zu dem Personenkreis gehöre, der möglicherweise irgendwann tot irgendwo aufgefunden wird und man mich dann doch identifizieren können will.
Das vor und nach der erkennungsdienstlichen Behandlung stattfindende Verhör wurde durch 2 weitere Beamte durchgeführt. Ich machte von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und widersprach noch einmal ausdrücklich der Beschlagnahme meines Handys. Wenn auch nicht schriftlich festgehalten, war ich dennoch im Gespräch offen was meine journalistische Tätigkeit vor Ort betrifft; von meinem Presseausweis wurde dort auch eine Fotokopie angefertigt. Auf Nachfrage meinerseits wurde dann von einem Richter die Bestätigung der Beschlagnahme eingeholt, welche mir jedoch nicht schriftlich ausgehändigt wurde.
Während der gesamten Zeit wurde ich höflich und/oder freundlich behandelt. Dieses Bild veränderte sich schlagartig im Moment meiner Entlassung. Einer der beiden für die Vernehmung eingesetzten Beamten sagte mir, dass wenn er den Eindruck hätte, dass ich weiterhin der gleichen Tätigkeit vor Ort nachgehen würde, dann würde er mich bis zum ende des G 7 Gipfels vorsorglich in Haft nehmen. Das gleiche gelte auch, sollte ich während dieser Zeit erneut mit einem Handy in Garmisch-Partenkirchen angetroffen werden. Ein schriftlicher Platzverweis wurde nicht ausgestellt. Einem Haftrichter wurde ich nicht vorgeführt, obwohl ich durch die eingesetzten Beamten ausdrücklich nicht vorläufig festgenommen wurde, sondern ausdrücklich von Verhaftung gesprochen wurde. Nach knapp 4 Stunden wurde ich wieder auf freien Fuß gesetzt.
Ich versichere ausdrücklich, dass alle oben gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen. Eine entsprechende Berichterstattung würde ich begrüßen, da hier die Polizei faktisch die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit missachtet.
Da ich nicht für 2 Tage in Vorsorge-Haft genomenwerden will beuge ich mich der Nötigung der Polizei und verzichte auf weitere aktive Beobachtung der G 7 Proteste, da ich auf eine ständige Erreichbarkeit am Telefon angewiesen bin.
Für Rückfragen bin ich telefonisch unter der üblichen Nummer erreichbar.
Weiterführende Informationen:
http://eihrc.org/newsboard/firsthandinfo/article-795
http://haqqin.az/news/46545
Mit occupierenden Grüßen
Thomas Occupy
Pressemitteilung vom 07. Juni 2015
* Preesefreiheit gilt nicht bei G7 Protesten!
* Arbeitswerkzeug von Journalisten beschlagnahmt.
* Polizei droht mit Haft bei erneuter Arbeitsaufnahme.
Gäbe es nicht die Pressemitteilung des Ermittlungsausschusses vom 06.06.2015 (https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=451638845012269&id=334015116774643) wäre die folgende Begebenheit fast nicht zu glauben.
Am 06.07.2015 gegen 11:30 Uhr wurde ich von einem Trupp (8 - 10) polizeilicher Einsatzkräfte in voller Kampfmontur in einem Restaurant in Bahnhofsnähe sitzend verhaftet. Grund war eine Anzeige aufgrund meiner journalistischen Tätigkeit.
Bei den Protesten gegen den G7 Gipfel war ich aus 3 Gründen in Garmisch-Partenkirchen vor Ort.
- Live Berichterstattung über meinen Twitter @ThomasOccupy
- Als Beobachter für das European Human Rights Information Center (EIHRC), Straßburg, Frankreich http://eihrc.org/
- Als Sonderberichterstatter für die Public Union For Human Rights, Baku, Aserbaidschan http://haqqin.az/ (mein Presseausweis ist von dort)
Unter ausdrücklichem Protest aber ohne Gegenwehr wurden mir dort durch 4 Beamte Fingerabdrücke abgenommen und es wurden Bilder angefertigt, sowie Größe, Gewicht und besondere Merkmale aufgelisted. Die Beamten begründeten die ausführliche erkennungsdienstliche Behandlung mit der Aussage, dass ich zu dem Personenkreis gehöre, der möglicherweise irgendwann tot irgendwo aufgefunden wird und man mich dann doch identifizieren können will.
Das vor und nach der erkennungsdienstlichen Behandlung stattfindende Verhör wurde durch 2 weitere Beamte durchgeführt. Ich machte von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und widersprach noch einmal ausdrücklich der Beschlagnahme meines Handys. Wenn auch nicht schriftlich festgehalten, war ich dennoch im Gespräch offen was meine journalistische Tätigkeit vor Ort betrifft; von meinem Presseausweis wurde dort auch eine Fotokopie angefertigt. Auf Nachfrage meinerseits wurde dann von einem Richter die Bestätigung der Beschlagnahme eingeholt, welche mir jedoch nicht schriftlich ausgehändigt wurde.
Während der gesamten Zeit wurde ich höflich und/oder freundlich behandelt. Dieses Bild veränderte sich schlagartig im Moment meiner Entlassung. Einer der beiden für die Vernehmung eingesetzten Beamten sagte mir, dass wenn er den Eindruck hätte, dass ich weiterhin der gleichen Tätigkeit vor Ort nachgehen würde, dann würde er mich bis zum ende des G 7 Gipfels vorsorglich in Haft nehmen. Das gleiche gelte auch, sollte ich während dieser Zeit erneut mit einem Handy in Garmisch-Partenkirchen angetroffen werden. Ein schriftlicher Platzverweis wurde nicht ausgestellt. Einem Haftrichter wurde ich nicht vorgeführt, obwohl ich durch die eingesetzten Beamten ausdrücklich nicht vorläufig festgenommen wurde, sondern ausdrücklich von Verhaftung gesprochen wurde. Nach knapp 4 Stunden wurde ich wieder auf freien Fuß gesetzt.
Ich versichere ausdrücklich, dass alle oben gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen. Eine entsprechende Berichterstattung würde ich begrüßen, da hier die Polizei faktisch die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit missachtet.
Da ich nicht für 2 Tage in Vorsorge-Haft genomenwerden will beuge ich mich der Nötigung der Polizei und verzichte auf weitere aktive Beobachtung der G 7 Proteste, da ich auf eine ständige Erreichbarkeit am Telefon angewiesen bin.
Für Rückfragen bin ich telefonisch unter der üblichen Nummer erreichbar.
Weiterführende Informationen:
http://eihrc.org/newsboard/firsthandinfo/article-795
http://haqqin.az/news/46545
Mit occupierenden Grüßen
Thomas Occupy